(1) Reisen auf einer Trage oder in einem Inkubator;
(2) Aufgrund einer geistigen Behinderung können Passagiere die Sicherheitsanweisungen des Beförderungspersonals nicht verstehen oder angemessen darauf reagieren.
(3) Passagiere mit schwerer Mobilitätsbeeinträchtigung können bei ihrer eigenen Evakuierung aus dem Flugzeug nicht physisch behilflich sein; oder
(4) Passagiere mit schwerer Hör- und Sehbehinderung können nicht mit unserem Personal kommunizieren und im Notfall nicht bei ihrer eigenen Evakuierung aus dem Flugzeug behilflich sein.

Wenn Sie alleine reisen möchten, müssen Sie uns mindestens 48 Stunden vor Abflug mitteilen, wie sicher die Passagiere reisen.

In den Fällen (2), (3) und (4) berechnen wir keine Gebühren für den Sicherheitsassistenten, wenn wir feststellen, dass Passagiere mit einem Sicherheitsassistenten reisen müssen.