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Der Leichnam darf nicht als Hand- oder aufgegebenes Gepäck überführt werden, sondern nur auf Frachtbasis.
Die Urne darf als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck überführt werden.
Das Skelett darf auf aufgegebenem Gepäck transportiert werden, vorausgesetzt, dass sie ordnungsgemäß verpackt sind und in einem festen Sarg aufbewahrt werden, um Beschädigung und Gerüche bei der Überführung zu vermeiden.
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