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Die Batterien enthaltende Gegenstände können im Handgepäck und/oder im aufgegebenen Gepäck befördert werden, sofern die Menge an Lithium im Lithiummetall oder die Kapazität (Wh) für Lithium-Ionen-Batterien den in der folgenden Tabelle aufgeführten Standards muss.
Herausnehmbare und Backup-Batterien dürfen nur ins Handgepäck.
≤100Wh oder ≤2g In elektronischen Geräte wie Handys, Kameras, Camcordern, Laptops, Uhren, Registrierkassen, usw. verwendet werden
Erlaubt (Geräte müssen vollständig ausgeschaltet sein)
>100Wh und ≤160Wh oder >2g und ≤8g In elektronischen Geräte wie persönliche medizinische Geräte verwendet werden
Erlaubt
Maximal 2 Batterie erlaubt
>160Wh oder >8g In elektronischen Geräte wie Selbstfahrendes Kraftfahrzeug, E-Bike verwendet werden
Hinweis für Backup-Batterie:
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